Articles of Association
Name, Sitz und Dauer
- „SECA - Schweizerische Vereinigung f?r Unternehmens-finanzierung“, bzw. „SECA - Swiss Private Equity & Corporate Finance Association“ ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
- Der Sitz des Vereins befindet sich in Zug.
- Der Verein besteht auf unbeschr?nkte Dauer.
Zweck
Der Verein ist eine Non-Profit-Organisation, die keine kommerziellen Zwecke verfolgt und keinen Gewinn erstrebt. Die haupts?chlichen Ziele des Vereings sind die folgenden.
- F?rderung von Private Equity- und Corporate-Finance- Aktivit?ten in der ?ffentlichkeit und gegen?ber den massgebenden Zielgruppen;
- F?rderung des Austausches von Ideen und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern;
- F?rderung der Berufsausbildung und der Entwicklung der Mitglieder und deren Kunden;
- Vertretung der Meinungen und Interessen der Mitglieder gegen?ber Bundesbeh?rden und anderen K?rperschaften;
- Entwicklung und Aufrechterhaltung von ethischen und beruflichen Standards.
Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
- Jahresbeitr?gen der Mitglieder;
- Eintrittsbeitr?gen neuer Mitglieder;
- Spenden und weitere Unterst?tzungen;
- Eintrittsgeb?hren f?r Veranstaltungen und andere Leistungen des Vereins.
Mitglieder
Als Mitglieder des Vereins sind nat?rliche oder juristische Personen w?hlbar, die in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaft sind oder ihren Sitz haben und eine dem Vereinszweck entsprechende T?tigkeit aus?ben.
Es gibt folgende Kategorien von Mitgliedern:
- Ordentliche Mitglieder: Gesellschaften, die haupts?chlich in einem oder mehreren, den Zweck des Vereins betreffenden Bereichen t?tig sind (namentlich Private Equity, Risikokapital und Unternehmen, die prim?r im Bereich Corporate Finance t?tig sind). Die ordentlichen Mitglieder sollen grunds?tzlich die Mehrheit der Vorstandsmitglieder stellen.
- Assoziierte Mitglieder: Gesellschaften, die an einer oder mehreren T?tigkeiten betreffend den Zweck des Vereins interessiert sind, die aber ihre haupts?chliche Gesch?ftst?tigkeit nicht im Bereich des Corporate Finance oder des Private Equity haben oder in diesen Bereichen lediglich beratende Funktionen aus?ben.
- Business Angels, Einzelmitglieder: Privatpersonen, die im Bereich der Corporate Finance und Private Equity aktiv oder an diesen Bereichen interessiert sind. Die Business Angels sollen grunds?tzlich mindestens ein Mitglied des Vorstands stellen.
- Ehrenmitglieder: Werden aufgrund ihrer f?r den Verein geleisteten Dienste auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung ernannt.
Der Vorstand ist f?r die Aufnahme und den Ausschluss der Mitglieder zust?ndig. Jedes ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, innert 30 Tagen die Generalversammlung anzurufen.
Die Mitglieder sind f?r eingegangene Verpflichtungen des Vereins nicht verantwortlich.
Die j?hrlichen Mitgliedsbeitr?ge setzt die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes fest. Der Vorstand ber?cksichtigt dabei die einzelnen Mitgliederkategorien sowie die Gr?sse und allenfalls Ertragskraft der Mitglieder.
Organisation
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung der Mitglieder;
- der Vorstand, einschliesslich die von diesem eingesetzte
- Gesch?ftsstelle und
- Beirat;
- die Revisionsstelle.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Jahr oder auf Verlangen von mindestens einem F?nftel aller Mitglieder einberufen.
Ihre Zust?ndigkeit und die Art der Beschlussfassung richten sich nach den Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens f?nf Vorstandsmitgliedern. Er f?hrt die Gesch?fte des Vereins und wahrt seine Interessen. Die Mitglieder des Vorstandes werden j?hrlich gew?hlt.
Die Vorstandsmitglieder zeichnen kollektiv zu Zweien f?r den Verein.
Der Vorstand konstituiert und organisiert sich selbst und bestimmt den Pr?sidenten, sowie weitere Beauftragte.
Der Vorstand ist berechtigt, die Gesch?ftsf?hrung und die Vertretung an einzelne Vorstandsmitglieder, an die Gesch?ftsstelle oder an Dritte zu ?bertragen. Der Vorstand ist erm?chtigt, die Organisation der Gesch?ftsf?hrung sowie die Aufgaben und Befugnisse der damit betrauten Organe und Personen in Reglementen festzusetzen. Der Vorstand ist befugt, in allen Fragen zu entscheiden oder gegebenenfalls Reglemente zu erlassen, die nicht gem?ss diesen Statuten der Generalversammlung oder der Revisionsstelle vorbehalten sind.
Der Vorstand kann einen Beirat ernennen, der den Vorstand in Bezug auf spezifische Sachfragen, im Zusammenhang mit Publikationen, Anl?ssen, Ausbildung und Beziehungen zu anderen K?rperschaften und staatlichen Stellen ber?t.
Die Revisionsstelle
Die Generalversammlung w?hlt einen oder mehrere Rechnungs-pr?fer als Revisionsstelle, die ihr j?hrlich einen schriftlichen Revisionsbericht vorzulegen hat.
?nderungen der Statuten, Aufl?sung
Eine ?nderung der Statuten sowie der Aufl?sungsbeschluss bed?rfen der Zwei-Drittel-Mehrheit der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder.
Bei Aufl?sung des Vereins kommt das Vereinsverm?gen einem Verein, einem Verband oder einer Institution mit gleicher oder ?hnlicher Zielsetzung zu. Die Aufl?sungs-Versammlung bestimmt die konkrete Verwendung eines allf?lligen Vereinsverm?gens.
Weitere Bestimmungen
Soweit diese Statuten nichts regeln, unterstehen die Rechte und Pflichten des Vereins und ihrer Organe und Mitglieder dem Schweizerischen Recht im Sinne von Art. 60ff ZGB.
2. September 2010
SECA, Grafenauweg 10, Postfach 4332, CH-6304 Zug