Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von Fonds für Privatmarktanlagen
Die Richtlinien regeln die Berechnung und Offenlegung der Kosten von Fonds für Privatmarktanlagen wie z.B. Personengesellschaften (KGKs gemäss KAG bzw. Limited Partnerships), SICARs (Wagniskapitalgesellschaften luxemburgischen Rechts), börsennotiere Gesellschaften mit Fokus auf Privatmarktanlagen oder ähnlichen Anlagegefässe („Geschlossene Kollektive Kapitalanlagen bzw. KKA“).
Die Richtlinien sollen eine einheitliche Umsetzung des Art. 48a BVV2 in Bezug auf den Kostenausweis von Fonds für Privatmarktanlagen sicherstellen und damit zu einer möglichst hohen Kostentransparenz bei den am schweizerischen Markt angebotenen Fonds für Privatmarktanlagen beitragen.
Die OAK BV hat diese im Sinne ihrer Weisungen W-02/2013 anerkannt und auf die unter www.oak-bv.admin.ch publizierte Liste der anerkannten Kostenkonzepte aufgeschaltet. Somit kann der Ausweis der Kosten von Privatmarktanlagen ab dem Geschäftsjahr 2015 gemäss den revidierten Richtlinien erfolgen.
Die SECA hat im E-Newsletter No. 462 vom 12. September 2016 eine Empfehlung zur Umsetzung der revidierten TER-Richtlinien veröffentlicht.
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