Neue Rahmenbedingungen für digitale Vermögenswerte
Auf verteilten elektronischen Registern ausgegebene bzw. gehaltene Vermögenswerte (Token oder kryptobasierte Ver-mögenswerte) und andere Anwendungen dieser Technologie (Distributed Ledger Technology, kurz D LT) unterliegen derzeit Schweizer Gesetzen, die bereits lange vor der Entwicklung der ersten DLT-Anwendungen existiert haben. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wendet diese Gesetze unter Einhaltung des Grundsatzes einer technologieneutralen Rechtsanwendung auf solche kryptobasierte Vermögenswer-te und DLT-Anwendungen an. Auch in Zukunft wird die Schweiz nicht von diesem Ansatz abweichen.
Monthly Newsletter - Schellenberg Wittmer
Back to overview